Lehr- und Forschungsaufenthalt oder Fort- und Weiterbildungsaufenthalt

Das ERASMUS+ Programm bietet den Beschäftigten der hmt Rostock -  vom Auszubildenden bis zum Rektor über Dozierenden - die Möglichkeit an einem Lehr-, Forschungs- oder Weiterbildungsaufenthalt vorrangig an europäischen Hochschulen und in Unternehmen teilzunehmen. Ziele des Aufenthalts sind der fachliche Austausch (z.B. zu Lehrinhalten und Arbeitsmethoden) und die Vernetzung europäischer Hochschulen, aber auch die Stärkung interkultureller Kompetenzen und der Erwerb von Fremdsprachenkenntnissen. Nutzen auch Sie die Chance!

Voraussetzung
  • Das Programm steht allen Beschäftigten, die seit mindestens zwei Jahren in einem vertraglichen Verhältnis zur Hochschule stehen, offen: Auszubildende, Dozierende, Lehrbeauftragte, Rektorat, studentische Hilfskräfte und Verwaltungsmitarbeiter*innen.
  • Der Aufenthalt kann in alle europäische Länder außer Deutschland stattfinden. Darüber hinaus sind Island, Liechtenstein, Nord Mazedonien, Norwegen, Serbien und Türkei möglich. Ausnahmsweise kann der Aufenthalt außerhalb Europas stattfinden.
  • Der Aufenthalt soll mindestens zwei Tage (fünf Tage für außereuropäische Aufenthalte) und maximal zwei Monate dauern.
  • Bei Lehraufenthalten müssen mindestens acht Stunden pro Woche unterrichtet werden. Bei Fort- und Weiterbildung müssen mindestens sechs Stunden pro Werktage geplant werden.
  • Der Aufenthalt beginnt und endet am Wohnort oder an der Dienststätte (hmt Rostock) oder am vorübergehenden Aufenthaltsort (Urlaubsort).
Bewerbungsverfahren
  1. Aufenthaltsidee entwickeln
    Möglich sind beispielweise Lehraufenthalt, Hospitationen, Teilnahme an Workshops, Seminaren oder Sprachkursen. Wichtig ist immer, dass es sich um einen arbeitsplatzbezogenen Aufenthalt handelt.
    Bei Lehraufenthalt oder Hospitationen treten Sie mit einer Universität oder Hochschule, die an Erasmus+ teilnimmt, in Kontakt und erkundigen Sie sich nach der Möglichkeit eines Arbeitsbesuchs. Für alles andere suchen Sie sich selbst ein Angebot aus. Die Staff Training Week ist beispielweise förderfähig.
     
  2. Erlaubnis Vorgesetzter*in einholen und Einwilligung der Vertretung sichern.
     
  3. Antrag im International Office einreichen.
    Über Ihren Antrag entscheidet eine Auswahlkommission, bestehend aus einer Vertretung der Dozierenden, einer Vertretung der Lehrbeauftragten und einer Vertretung der Verwaltung. Über alle Anträge wird zeitnah entschieden, sodass Sie bei bewilligtem Antrag Ihren Aufenthalt rechtzeitig planen können. Bevorzugt werden Beschäftigte, die in den letzten zwei Jahren keinen Erasmus+ Aufenthalt gemacht haben.
    Formular Antrag Erasmus+
Vor dem Aufenthalt
  • Eine Finanzhilfevereinbarung und eine inhaltliche Vereinbarung werden vor dem Aufenthalt unterschrieben.
  • Organisatorische Details wie Unterkunft, Reise und Arbeitsplanung klären Sie selbständig.
  • Bitte denken Sie daran, die betroffenen Kolleg*innen und Studierende rechtzeitig über Ihre Abwesenheit zu informieren.
Finanzierung
  • Das Gehalt wird während des Aufenthaltes weiterbezahlt.
  • Gefördert werden maximal sieben Tage. Sollte die Fördersumme nicht reichen, kann zusätzlich ein Dienstreiseantrag eingereicht werden.
  • Die finanzielle Förderung ist je nach Höhe der Lebenshaltungskosten in den Zielländern unterschiedlich und wird jedes Jahr neu berechnet. Aktuell gelten folgende Förderungspauschalen pro Tag:
    • 180 €: Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden
    • 160 €: Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern
    • 140 €: Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn
  • Die Reisekosten werden pauschal je nach Distanz gefördert:
    • 10 und 99 KM - 23 EUR
    • 100 und 499 KM - 180 EUR
    • 500 und 1999 KM - 275 EUR
    • 2000 und 2999 KM - 360 EUR
    • 3000 und 3999 KM - 530 EUR
    • 4000 und 7999 KM - 820 EUR
    • 8000 KM oder mehr - 1.500 EUR
Nach dem Aufenthalt
  • Eine Aufenthaltsbestätigung muss bis spätestens ein Monat nach Beendigung des Auslandsaufenthaltes im International Office eingereicht werden (Zertifikat oder unterschriebene Bescheinigung).
  • Für die Bewertung des Prozesses muss einen Fragebogen bis spätestens ein Monat nach Beendigung des Auslandsaufenthaltes online beantwortet werden.
Internationale Lehrende über Erasmus+ einladen

Externe internationale Lehrende sind an der hmt immer willkommen, und insbesondere wenn bereits ein Austausch in die andere Richtung stattgefunden hat. Der Inhalt und die Details des Aufenthalts werden zwischen den Lehrenden abgesprochen.

Spätestens drei Wochen vor dem Aufenthalt müssen Name und Hochschule des Gastdozenten/der Gastdozentin sowie der vereinbarte Zeitraum dem International Office der hmt mitgeteilt werden, damit ein offizielles Einladungsschreiben ("Letter of Invitation") und ein Kooperationsvorschlag an die Partnerhochschule geschickt werden können.

Organisatorische Mittel

Bei einer Mobilität (Incoming oder Outgoing) besteht die Möglichkeit, bis zu 200€ „organisatorische Mittel“ zu beantragen. 

Diese Mittel sind für organisatorische Kosten (z.B. Druck von Plakaten/Flyern) und für einen angenehmen Empfang (z.B. Einladung in ein Restaurant) vorgesehen. Spätestens drei Wochen vor dem Aufenthalt senden Sie bitte eine E-Mail mit der Kostenschätzung an das International Office. Für die Abrechnung verwenden Sie bitte den „Antrag auf Erstattung privat verauslagter Mittel“.

Wir beraten Sie gerne persönlich!