Mit Erasmus ins Ausland gehen

Das Erleben von anderen Kulturen, Ländern und Lehransätzen sowie die Zusammenarbeit mit internationalen und renommierten Lehrenden und Orchestern erweisen sich für angehende und bereits berufstätige Musikerinnen und Musiker immer wieder als extrem wertvolle Erfahrungen.

Bewerbt euch für einen Studienaufenthalt im Ausland! Das International Office steht gerne für den ganzen Prozess und die Betreuung des Aufenthaltes zur Verfügung.

Voraussetzungen
  • reguläre Immatrikulation an der hmt Rostock
  • mindestens zwei abgeschlossene Hochschulsemester an der hmt Rostock
  • Studienaufenthalt an einer Hochschule, die an dem Erasmus+ Programm teilnimmt
  • Studien- oder Praktikumsaufenthalt von zwei bis zwölf Monaten
Bewerbungsverfahren

Das Bewerbungsverfahren für Erasmus+ ist zweistufig:

  1. Bewerbung für die finanzielle Förderung bei der hmt Rostock:
    Für alle Aufenthalte im kommenden akademischen Jahr ist die Bewerbungsfrist für eine Erasmus+ Förderung am 15. Januar. Erforderliche Unterlagen sind der Antrag Erasmus+ und ein Motivationsschreiben (max. 1 Seite). 
    Formular Antrag Erasmus+
     
  2. Bewerbung um einen Studienplatz an der Zielhochschule:
    Informieren Sie sich über das Bewerbungsverfahren der gewünschten Universität. Achten Sie insbesondere auf die Bewerbungsfristen! Bewerben Sie sich selbstständig über das gewünschte Bewerbungsverfahren der Zieluniversität. Eine Leistungsübersicht können Sie sich selbst online herunterladen. Eine "Nominierung" bekommen Sie bei dem International Office der hmt Rostock (meist automatisch und digital). Es wird empfohlen, sich an drei Universitäten zu bewerben, sodass mehr Chancen bestehen, angenommen zu werden.
Partnerhochschule

Erasmus+ Aufenthalte dürfen nur in Universitäten stattfinden, die mit der hmt Rostock einen Vertrag unterschrieben haben.

Die Partnerhochschule der hmt finden Sie hier auf unserer interaktiven Karte. Links auf der Karte können Sie unter "Datenebenen anzeigen" zwischen den Studiengängen Musik, Theater und Lehramt wählen. Sollten Sie Fehler finden, teilen Sie uns diese bitte mit! 

Alle Hochschulen und Universitäten, die an dem Programm Erasmus+ teilnehmen, sind potentielle Partnerhochschulen der hmt Rostock. Melden Sie sich bei uns falls die gewünschte Universität oder Hochschule nicht in der Liste der Partnerhochschulen steht.

Finanzierung

Förderraten:

Die finanzielle Förderung ist je nach Höhe der Lebenshaltungskosten in den Zielländern unterschiedlich und wird jedes Jahr neu berechnet. Aktuell gelten folgende Förderungen pro Monat:

  • 540 €: Bulgarien, Estland, Griechenland, Kroatien, Lettland, Litauen, Malta, Nordmazedonien, Polen, Portugal, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Türkei, Ungarn, Zypern
  • 600 €: Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden, Färöer-Inseln, Schweiz, Großbritannien 
  • 700 €: Alle anderen Länder

Erst wenn alle benötigen Unterlagen unterschrieben sind, erfolgt die Überweisung zweistufig: die erste Rate (80%) wird vor der Reise überwiesen und die zweite Rate (20%) nach der Reise.

Teilnehmende mit geringeren Chancen

Chancengleichheit ist ein zentrales Anliegen im Erasmus+ Programm. Für Folgende „Teilnehmende mit geringeren Chancen“ erhöht sich der Zuschuss auf 250 € pro Monat:

  • Erwerbstätige Studierende,
  • Erstakademikerinnen und Erstakademiker,
  • Studierende mit Kind/ern,
  • Studierende mit chronischer Erkrankung,
  • Studierende mit einer Behinderung

Die finanzielle Zusatzförderung wird über eine ehrenwörtliche Erklärung beantragt und bestätigt, welche Sie vor Beginn Ihres Erasmus-Aufenthalts im International Office einreichen müssen. Mehr Informationen finden Sie hier.

Realkostenanträge zum Ausgleich von im Ausland entstandenen Mehrkosten sind formlos beim International Office einzureichen und für folgende Personengruppen möglich:

  • Teilnehmende mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung können bis zu 30.000 € pro Studienjahr bzw. 15.000 € pro Personalmobilität erhalten, um z.B. Assistenz-, erhöhte Unterkunfts-und Reisekosten abzudecken.
  • Teilnehmend, die mit Kindern ins Ausland gehen, können neben Reisekosten einen Zuschuss zu Betreuungs-und Unterkunftskosten für die Kinder erhalten.

Green Travel:

Studierende, die mehr als 50% der Reise mit emissionsarmen Verkehrsmitteln wie dem Bus, der Bahn, mit dem Fahrrad, zu Fuß oder mit Fahrgemeinschaften reisen, erhalten bis zu 6 zusätzliche Tage gefördert.

Doppelförderungen:

„Eine Nutzung der Fördermittel zur Deckung ähnlicher Kosten, die bereits aus EU-Mitteln gezahlt werden, ist unzulässig“ (3.4 Grant Agreement). Die Erasmus+ Förderung ist sonst „mit jeder anderen Finanzierungquelle vereinbar“ (3.5 Grant Agreement). Studierende, die BaföG bekommen, sollten sich unbedingt dort melden. Mehr Informationen finden Sie hier

"zero-grant" 

Ein Erasmus+ Aufenthalt ist auch ohne Erasmus+ Förderung möglich ("zero grant" Förderung). Alle anderen Vorteile bleiben erhalten: Anerkennung von Leistungspunkten, intensive Betreuung, usw.

Kosten

Studiengebühren:

Im Rahmen eines Aufenthalts zahlen Studierende keine Studiengebühren an Gasthochschulen.

Semesterbeitrag:

Der Semesterbeitrag an der hmt Rostock muss während des Auslandsaufenthalts weitergezahlt werden. Es besteht die Möglichkeit einer Erstattung des Semestertickets bei dem Stura zu beantragen.

Vor dem Aufenthalt

Beurlaubung oder Befreiung:

Studierende der hmt Rostock können sich zwischen einer Freistellung oder einer Beurlaubung entscheiden. Wir empfehlen einen kurzen Beratungstermin im Studierendensekretariat. 

Anerkennung von Studienleistungen und Learning Agreement:

Die Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen ist eines der zentralen Ziele des Bologna-Prozesses. In Europa bildet die Lissabon-Konvention die rechtliche Grundlage für die Anerkennung von Studienleistungen. Bei Erasmus+ erfolgt diese Anerkennung zweistufig über das Learning Agreement und das Transcript of Records.  

Das Online Learning Agreement (OLA) basiert auf dem European Credit Transfer System (ECTS) und legt fest, welche Kurse an der Gasthochschule belegt werden und welche Äquivalenzen an der hmt bestehen. Anhand der Vorlesungsverzeichnis und Studiumsverlaufsplan der Gasthochschule füllen Sie das Learning Agreement online und es wird dann von den Studierenden, der entsendenden Hochschule und der aufnehmenden Hochschule unterschrieben. Während des Semesters können Änderungen vorgenommen werden.

Unterkunft:

Werden Sie an einer neuen Universität studieren? Erasmus Play ist eine Suchmaschine, mit der Sie Ihr neues Zuhause finden können. Wählen Sie Ihre Unterkunft zwischen Wohnungen, Apartments, Wohngemeinschaften oder Studentenzimmern. Vergleichen Sie ein breites Angebot an Studentenwohnungen, ganz nach Ihren Wünschen.

Versicherung:

Mit dem ERASMUS+ Stipendium wird keinerlei Versicherungsschutz übernommen. Es ist daher notwendig, dass Sie selbst für die Dauer Ihres Auslandsaufenthaltes für ausreichenden Versicherungsschutz sorgen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei Ihrer zuständigen Krankenkasse.

Nach dem Aufenthalt

Alle Geförderten, die an einer Erasmus+ Mobilitätsmaßnahme teilgenommen haben, sind verpflichtet, nach Abschluss der Maßnahme einen Bericht über das Beneficiary Module zu erstellen und zusammen mit den entsprechenden Nachweisen (z. B. zur Aufenthaltsdauer) einzureichen.

Der Antrag auf Anerkennung für Studien- und Prüfungsleistungen ist innerhalb eines Semesters nach Beendigung des Auslandsaufenthalts zu stellen. Das Transcript of Records ist dem Antrag in Kopie beizulegen.

FAQ

Ich möchte einen Aufenthalt in einem außereuropäischen Land absolvieren. Das ist möglich, aber das Budget ist sehr begrenzt. Für alle außereuropäischen Länder empfehlen wir, sich zusätzlich innerhalb Europas zu bewerben. Aufenthalte in der Schweiz werden nach Bestätigung eines Studienplatzes in der Schweiz automatisch über die SEMP-Förderung unterstützt. Eine zusätzliche Förderung durch Erasmus+ wird nicht gewährt.

Ich möchte an eine Hochschule, die nicht auf der Liste der Partnerhochschulen steht. Das ist möglich. Kontaktieren Sie uns, damit wir mit der gewünschten Hochschule Kontakt aufnehmen können, um ein bilaterales Abkommen zu unterzeichnen.

Ich bin bereits im Ausland und möchte meinen Aufenthalt verlängern. In den meisten Fällen ist dies möglich. Voraussetzung ist, dass beide Universitäten/Hochschulen genügend freie Plätze haben. Bitte kontaktieren Sie uns vorher.

Sollte ich mich eher beurlauben oder freistellen lassen? Das hängt von Ihrer aktuellen Situation und Ihren Wünschen für die Zukunft ab. Wir empfehlen ein kurzes Beratungsgespräch im Studierendensekretariat. 

Meine Bewerbung für die Erasmus+ Förderung wurde abgelehnt. Bei einer Ablehnung werden Sie auf andere mögliche Förderungen hingewiesen. Ein Erasmus+ Aufenthalt ist auch ohne Erasmus+ Förderung möglich ("zero grant" Förderung). Wir bemühen uns für alle eine Lösung zu finden.

 

Wir beraten Sie gerne persönlich!