Konzertexamen
Das Studium hat den Charakter einer Meisterklasse. Kandidaten mit herausragenden Ergebnissen im bisherigen Studium erhalten eine gezielte Vorbereitung auf ihre besondere künstlerische Laufbahn als SolistIn oder KomponistIn.
Studierende erhalten Unterricht in Ihrem Hauptfach und Korrepetition.
Das Studium geht über vier Semester und endet mit einer Prüfung. Alle Regelungen zum Studium können Sie in der Studien- und Prüfungsordnung nachlesen.
Sie möchten sich für das Konzertexamen bewerben?
Studienbewerbende für den Aufbaustudiengang Konzertexamen (im Bereich Komposition: Großes Kompositionsexamen) müssen ihr Hauptfach im Masterstudiengang mit herausragendem Ergebnis 1,5 oder besser abgeschlossen haben.
Bitte bewerben Sie sich in dem Zeitraum 01.03 - 15.04. (Ausschlussfrist) für das folgende Wintersemester oder vom 01.10. - 15.11. (Ausschlussfrist) für das folgende Sommersemester über unser Bewerbungsportal und laden dort innerhalb der Frist Ihre Unterlagen und Ihre Bewerbungsvideos hoch.
Für den ersten Teil erstellen Sie bitte 3 Videos (Schlagzeug 2) mit Auszügen aus den vorgegebenen Stücken. Jedes Video soll eine Dauer von ca. 10-15 min haben (abweichend Klavierduo und Kammermusik; siehe unten).
Bitte nennen Sie zu Beginn jeder Aufnahme Ihren Namen, Ihre Bewerbernummer und den Werktitel des Stückes. Das Video muss in einem Take live aufgenommen worden sein, d.h. ohne nachträgliche Schnitte und Nachbearbeitung. Die Videos müssen nicht professionell produziert sein. Handy Videos sind ausdrücklich in Ordnung. Allerdings sollte Ihr Vortrag gut sichtbar und hörbar sein.
Das Große Kompositionsexamen und das Fach Gitarre haben abweichende Anforderungen, siehe unten.
Das Ergebnis der Eignungsprüfung erhalten Sie via E-Mail. Voraussetzung für eine Einladung zum Teil 2 der Eignungsprüfung ist die bestandene Prüfung der digitalen Runde. Der zweite Teil der Eignungsprüfung findet im Juni/Juli für den Studienbeginn im Wintersemester und im Januar/Februar für den Studienbeginn im Sommersemester vor Ort statt. Die genauen Zeiten finden Sie unter Bewerbung.
Nachfolgend finden Sie die fachspezifischen Eignungsprüfungsbedingungen.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbungen!
ACHTUNG: Zum Sommersemester 2025 findet keine Eignungsprüfung für Kontrabass statt. Ab dem 1.3.2025 – 15.04.2025 sind wieder Bewerbungen möglich.
Von Bewerbenden wird ein Recital erwartet, das sich an den Anforderungen eines internationalen Wettbewerbs orientiert. Es werden verschiedene Stilepochen berücksichtigt. Das Programm enthält:
1. ein Solostück mit sehr hohem Schwierigkeitsgrad,
2. eine Sonate oder ein der Sonate ähnliches Stück mit Klavier und
3. ein großes Solokonzert
Dauer: ca. 30-45 Minuten
ACHTUNG: Zum Sommersemester 2024 finden keine Eignungsprüfungen für Oboe statt. Ab dem 1.3.2025 – 15.04.2025 sind wieder Bewerbungen möglich.
Von Bewerbenden wird ein Recital erwartet, das sich an den Anforderungen eines internationalen Wettbewerbs orientiert. Es werden verschiedene Stilepochen berücksichtigt. Das Programm enthält:
1. ein Solostück mit sehr hohem Schwierigkeitsgrad,
2. eine Sonate oder ein der Sonate ähnliches Stück mit Klavier und
3. ein großes Solokonzert
Dauer: ca. 30-45 Minuten
Der Studiengang richtet sich an herausragende Talente, welche eine internationale solistische Laufbahn anstreben. Das Anforderungsniveau der Eignungsprüfung sollte dem eines („mittleren“) internationalen Wettbewerbes (oder vergleichsweise: Deutscher Musikwettbewerb) genügen. Der Bewerbung beizufügen ist eine detaillierte Auflistung der bisherigen künstlerischen Aktivitäten, Konzerttätigkeit (auch mit Orchester) sowie bisherige Wettbewerbserfahrungen.
Für den 1. Teil der Eignungsprüfung laden Sie bitte 3 Bewerbungsvideos (jeweils ca. 10-15 min) mit folgenden Werken hoch:
- ein polyphones Werk des Barock
- ein klassisches Werk
- ein weiteres Werk
Auch einzelne (vollständige) Sätze sind möglich.
Für den 2. Teil ist ein Recital-Programm von etwa 65 bis 80 Minuten Dauer und sehr hohem pianistisch/künstlerischem Anspruch vorzubereiten. Darin sollten ein Werk des Barocks, der Wiener Klassik, der Romantik sowie des 20. Jahrhunderts enthalten sein. Als obligatorischer Bestandteil des Programms ist eine Etüde F. Chopins (ausgenommen op. 10/3, op. 10/6, op. 25.7) im Programm vorzutragen.
Der Studiengang richtet sich an herausragende Talente, welche eine internationale künstlerische Laufbahn anstreben. Das Anforderungsniveau der Eignungsprüfung sollte dem eines („mittleren“) internationalen Wettbewerbes (oder vergleichsweise: Deutscher Musikwettbewerb) genügen. Der Bewerbung beizufügen ist eine detaillierte Auflistung der bisherigen künstlerischen Aktivitäten, Konzerttätigkeit (auch mit Orchester) sowie bisherige Wettbewerbserfahrungen.
Vorzutragen ist ein Recital-Programm von 60-80 Minuten mit Werken unterschiedlicher Stilistik für Klavier zu vier Händen und/oder für zwei Klaviere, worin ein Werk der Wiener Klassik einschließlich Franz Schubert und ein Werk aus der Zeit nach 1950 enthalten sein müssen. Verteilen Sie das Programm bitte auf 3 Videos von je 20-25 min. Länge und laden Sie diese im Bewerbungsportal hoch.
Die Kommission wählt aus einem Programm aus, das einen sehr hohen Schwierigkeitsgrad erfüllt, auswendig (mit Ausnahme des sinfonischen/chorsinfonischen Werkes bzw. des Oratoriums) und in Originalsprache vorgetragen werden muss.
Das vorzubereitende Programm, das alle Stilepochen berücksichtigt, besteht aus:
1) 6 Liedern (verschiedene Sprachen/ Epochen)
2) 6 Opernarien (davon mindestens eine in deutscher Sprache)
3) einer große Partie eines sinfonischen bzw. chorsinfonischen Werkes oder einer ganze Partie aus einem Oratorium.
Dauer: ca. 30 Minuten
ACHTUNG: Zum Sommersemester 2024 findet keine Eignungsprüfung statt. Ab dem 1.3.2025 – 15.04.2025 sind wieder Bewerbungen möglich.
Von Bewerbenden wird ein Recital erwartet, das zeitlich die Hälfte eines Soloabends in Anspruch nehmen sollte und sich an den Anforderungen eines internationalen Wettbewerbs orientiert. Alle Instrumentalbereiche des Schlagzeugs sind zu berücksichtigen. Vorzutragen sind:
1. Solostücke mit sehr hohem Schwierigkeitsgrad
2. ein Konzert
Dauer: ca. 30-45 Minuten
Von Bewerber wird ein Recital erwartet, das die Hälfte eines Soloabends in Anspruch nehmen sollte und sich an den Anforderungen eines internationalen Wettbewerbs orientiert. Alle Stilepochen sind zu berücksichtigen.
- ein Solostück mit sehr hohem Schwierigkeitsgrad (virtuos)
- eine vollständige Sonate (wettbewerbsorientiert)
- ein virtuoses Harfenkonzert mit Klavierbegleitung
Der Studiengang richtet sich an herausragende Talente, welche eine internationale solistische Laufbahn anstreben. Das Anforderungsniveau der Eignungsprüfung sollte dem eines („mittleren“) internationalen Wettbewerbes genügen. Der Bewerbung beizufügen ist eine detaillierte Auflistung der bisherigen künstlerischen Aktivitäten, Konzerttätigkeit (auch mit Orchester) sowie bisherige Wettbewerbserfahrungen.
Für den 1. Teil laden Sie bitte 3 Bewerbungsvideos mit folgenden Werken hoch:
- ein polyphones Werk des Barock,
- ein klassisches oder romantisches Werk,
- ein spanisches oder südamerikanisches Werk.
Auch einzelne (vollständige) Sätze sind möglich.
Für den 2. Teil ist ein Recital-Programm von etwa 60 bis 80 Minuten Dauer und sehr hohem gitarristisch/künstlerischem Anspruch vorzubereiten. Darin sollten ein Werk des Barocks, der Klassik oder der Romantik, der spanischen oder südamerikanischen Musik, oder des 20./21. Jahrhunderts enthalten sein.
Der Studiengang richtet sich an Pianist:innen und Lied-Duos (Sänger:in und Pianist:in).
Die Kommission wählt aus einem Programm aus, das einen sehr hohen Schwierigkeitsgrad erfüllt.
Das erste Bewerbungsvideo sollte Lieder der Kategorie 1), das zweite Video der Kategorie 2) und 3) und das dritte Video der Kategorie 4) und 5) des Programms für die zweite Runde beinhalten.
Das vorzubereitende Programm für die zweite Runde, die präsent stattfindet, besteht aus:
- 15 Min. aus einem der Zyklen von Schubert und 3 Lieder von Schumann oder 15 Min. aus einem der Zyklen von Schumann und 3 Lieder von Schubert
- 3 Mélodies françaises unterschiedlicher Komponist:innen
- 3 Lieder von Brahms, Mahler, Wolf, Strauss
- 2 Lieder der Zweiten Wiener Schule (Schönberg, Berg, Webern)
- 1- 2 Lieder nach 1970 (insg. mindestens 3 Min.)
Dauer: ca. 60 Min.
Sprachvoraussetzungen: mindestens B 2
Der Studiengang richtet sich an herausragende Ensembles (mind. 3 Personen), welche eine internationale künstlerische Laufbahn anstreben. Das Anforderungsniveau der Eignungsprüfung orientiert sich an dem eines („mittleren“) internationalen Wettbewerbes. Der Bewerbung beizufügen ist eine detaillierte Auflistung der bisherigen künstlerischen Aktivitäten, Konzerttätigkeit sowie bisheriger Wettbewerbserfahrungen.
Vorzutragen ist ein Programm von 45-60 Minuten mit Werken unterschiedlicher Stilistik inkl. eines Werks aus der Wiener Klassik und eines Werks aus der Zeit nach 1900. (Verteilen Sie das Programm bitte auf zwei bis drei Videos von je 15-25 min. Länge und laden Sie diese im Bewerbungsportal hoch.)
ACHTUNG: Zum Sommersemester 2025 findet keine Eignungsprüfung statt. Ab dem 1.3.2025 – 15.04.2025 sind wieder Bewerbungen möglich.
Studienbewerbende für das Große Kompositionsexamen müssen
für die 1. Runde:
- zusammen mit der Anmeldung zur Eignungsprüfung
a) drei eigene Kompositionen vorlegen: ein Werk für ein Solo-Instrument, ein Orchesterwerk, eine Vokalkomposition (Die Prüfungskommission kann auf Grundlage der eingereichten Kompositionen über die Nichteignung entscheiden)
b) ein Werkverzeichnis und ein Aufführungsverzeichnis einreichen
c) mindestens 5 eingespielten Werken hochladen (Audio- oder Videodateien)
für die 2. Runde:
- in einer 30-minütigen mündlichen Prüfung zu eigenen Kompositionen in Form eines ca. 15-minütigen, zusammenhängenden, frei gehaltenen Vortrags Stellung nehmen, der auch Fragestellungen der aktuellen Entwicklung der Neuen Musik mit einbezieht
- auf Fragen der Prüfungskommission antworten und kompositorische Prozesse anhand vorgelegter Partituren aus unterschiedlichen Epochen erläutern.
Sprachvoraussetzungen: mindestens B 2
Sie möchten Ihre Abschlussprüfung spielen?
Die Examensprüfung muss spätestens ein Jahr nach Ablauf der Regelstudienzeit abgelegt werden. Bitte melden Sie Ihre Prüfung im Studienbüro an
-bis zum 15.5., wenn die Prüfung im Sommersemester stattfinden soll,
-bis zum 15.11, wenn die Prüfung im Wintersemester stattfinden soll.
Die Abschlussprüfung findet in 2 Teilen statt (außer Konzertexamen Klavierduo - siehe Regelung unten)
Prüfungsteil 1: in der Regel: öffentliches Konzert, nach Möglichkeit mit Orchester
Prüfungsteil 2: wenn nicht anders beschrieben: ein Soloabend min. 60 min
Teil 1
Öffentliches Konzert, nach Möglichkeit mit Orchester
Teil 2
Recital mit Werken aus mindestens 3 unterschiedlichen Stilepochen, es sollte ein solistisches Werk beinhalten und ein Werk, das nach 1940 komponiert wurde
Teil 1
Öffentliches Konzert, nach Möglichkeit mit Orchester
Teil 2
Öffentlicher Soloabend in Form eines Recitals mit Klavier: der Schwierigkeitsgrad der vorzutragenden Stücke orientiert sich an den Endrunden internationaler Wettbewerbe, dargeboten werden Sonaten und Sololiteratur verschiedener Stilepochen mit sehr hohem solistischen Anspruch,
es besteht die Möglichkeit, den Abend aufzuteilen in 2/3 Recital und 1/3 Kammermusik - dementsprechend ist auch die Bewertung zu verteilen.
Teil 1
Konzert für Klavier und Orchester, das mit Orchester oder der Begleitung eines 2. Klaviers vorgetragen wird
Teil 2
Ein öffentlicher Klavierabend (Recital, orientiert an einer Endrunde eines internationalen Wettbewerbs). Es sollte obligatorisch ein Werk der Generalbasszeit, eines der Wiener Klassik, eine Komposition der „Romantischen Periode“ sowie ein Werk, komponiert nach 1960, enthalten sein.
Klavierduoabend (vierhändig und/oder an zwei Klavieren) bei freier Programmauswahl
Teil 1
Öffentliches Konzert, nach Möglichkeit mit Orchester oder die Hauptpartie in einer Opernaufführung
Teil 2
Ein öffentlicher Gesangsabend
Teil 1
Ein Solokonzert, nach Möglichkeit mit Orchester
Teil 2
Soloabend, der sich an den Anforderungen der Endrunden internationaler Wettbewerbe ausrichtet. Es müssen mind. 3 Bereiche des Schlagzeugs abgedeckt werden, z. B. Kleine Trommel, Mallets, Set-up
Teil 1
Öffentliches Konzert, nach Möglichkeit mit Orchester. Erwartet wird ein virtuoses Konzert hohen Schwierigkeitsgrades (z. B.Glière, Ginastera, Boieldieu oder Spohr-Concertante)
Teil 2
Recital (orientiert an den Anforderungen eines internationalen Wettbewerbes) Dieses Recital soll eine Sonate beinhalten, ein Werk der Neuen Musik (komponiert nach 1980) und eine Bearbeitung beispielsweise eines Klavier- oder Cembalowerkes von 5-10 min Dauer
Teil 1
Öffentliches Konzert, nach Möglichkeit mit Orchester.
Teil 2
Soloabend mit mindestens 60 Minuten Programm
Sollte im Teil 1 kein Orchesterkonzert möglich gewesen sein, könnte in Teil 2 ggf. ein Concerto mit Klavierbegleitung eingearbeitet werden, wenn es aus programmatischen Gründen passt.
Weitere Regelungen:
- Kammermusik: höchstens 30 min für beide Prüfungsteile zusammen.
- In beiden Prüfungen werden Werke aus den maßgeblichen Epochen erwartet. Das sind für die Konzertgitarre: Renaissance oder Barock (1 zyklisches Werk), 19. Jahrhundert , spanische oder südamerikanische Musik (1 zyklisches Werk oder mindestens 3 zusammenhängende Stücke), Neue Musik
- Bestandteil der Prüfung ist ein Pflichtstück, das der Kandidatin oder dem Kandidaten 6 Wochen vor der Prüfung mitgeteilt wird.
- Lecture Recital
Ein moderierter Liederabend mit selbst gewählter Programmatik
ca. 45 Min.
- Liederabend
Ein Liederabend mit frei gewähltem Programm in üblicher Konzertlänge
In den beiden Programmen wird Vielseitigkeit erwartet.
Zudem sollten keine Lieder wiederholt werden.
Ensemblekonzert bei freier Programmauswahl
Länge: 60-90 Minuten
Teil 1
Aufführung eines Orchesterwerkes
Vorlage von Partituren verschiedenster Gattungen und Besetzungen, auch solcher, die nicht in den Prüfungskonzerten aufgeführt werden.
Teil 2
Kammerkonzert: Aufführung mehrerer eigener Werke (Solo bis Ensemble) in einem Porträtkonzert
Hinweis: Die Prüfungsteile 1 und 2 sind auch durch Konzerte an anderen Orten als der hmt und mit externen Musiker*innen absolvierbar. Dann müssen der Prüfungskommission die Anreise zu diesen Konzerten und ggf. die Übernachtungen ermöglicht werden.
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