Master of Arts Musik unterrichten
Quereinstieg in den Lehrberuf für das Fach Musik
Studienprofil
Die Hochschule für Musik und Theater bietet zum Sommersemester 2023 erstmals einen anwendungsorientierten weiterbildenden Masterstudiengang für das Lehramt Musik an. Der Studiengang dient der Qualifizierung von Studierenden als Lehrkräfte im Fach Musik an Schulen und außerschulischen Einrichtungen. Er ist als zweisemestriges Fernstudium mit in Präsenz stattfindenden Praxisphasen und einem Studienumfang von 60 Leistungspunkten konzipiert. Neben den Pflichtmodulen Musikpädagogik und Schulspezifisches Musizieren können je nach individuellem Interesse Wahlmodule aus den Bereichen künstlerische Praxis, Musikwissenschaft, Musiktheorie, Bewegen und gestalten, Digitale Musikpraxis und Musiktheater belegt werden. Außerdem sind Module für ein zweites Schulfach zu belegen. Bereits nach einem Jahr schließen die Absolvent:innen das Weiterbildungsstudium mit dem Master of Arts ab und treten in den berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst im Land Mecklenburg-Vorpommern bzw. in ähnliche Quereinstiegsprogramme anderer Bundesländer ein.
Über den Weiterbildungsmaster kann darüber hinaus die Qualifikation für Musik als zweites Unterrichtsfach erworben werden (offen auch für Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger im berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst in Mecklenburg-Vorpommern).
Je nach angestrebter Tätigkeit kann das Fach Musik auch vertieft studiert werden (ohne zweites Unterrichtsfach).
An wen richtet sich dieser Studiengang?
Das Studium richtet sich an Absolventinnen und Absolventen mit einem ersten Hochschulabschluss im Bereich Musik (künstlerische Ausbildung, Instrumental- und Gesangspädagogik, Musikwissenschaft) oder einem vergleichbaren Studiengang im Umfang von mindestens 240 Leistungspunkten. Neben dem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss ist eine mindestens einjährige berufspraktische Erfahrung nachzuweisen. Angesprochen sind Musiker:innen, Wissenschaftler:innen und Pädagog:innen, die eine Tätigkeit im Schuldienst anstreben und als künftige Musiklehrerinnen und Musiklehrer Kinder und Jugendliche an Schulen für Musik begeistern möchten. Die innovative Struktur aus Pflicht- und Wahlmodulen ermöglicht je nach individueller Vorbildung eine eigene Schwerpunktsetzung. Interessant ist das Studium auch als fachliche Weiterbildung in Musik und Musikpädagogik mit anderen Berufszielen.
Kurzprofil
- Studienform: Fernstudium mit Präsenzphasen
- Aufbau: monatliche Praxisphasen in Rostock plus wöchentlicher Onlineunterricht
- Gebühren Vollzeit: 650 Euro pro Semester für die Zeit des Studiums, mindestens 1300 Euro
- Gebühren Teilzeit: 325 Euro pro Semester für die Zeit des Studiums, mindestens 1300 Euro
- Regelstudienzeit und Studienumfang: 2 Semester in Vollzeit, 30 Leistungspunkte pro Semester werden erworben; 4 Semester in Teilzeit, 15 Leistungspunkte pro Semester werden erworben
- Studienbeginn: zum Sommersemester
- Bewerbungszeitraum: 1. Oktober - 15. November für Studienbeginn im darauffolgenden Sommersemester über das Bewerbungsportal der Hochschule - Achtung: Verlängerung der Bewerbungsfrist bis zum 31.01.2025!
- Abschluss: Master of Arts
- Studiengangsflyer
Studiengangsdokumente (vorbehaltlich der Genehmigung durch das Ministerium)
Das Masterstudium ermöglicht den Eintritt in den berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst im Land Mecklenburg-Vorpommern und in ähnliche Quereinstiegsprogramme anderer Bundesländer. Bitte kontaktieren Sie bezüglich der Anerkennung in Ihrem Bundesland die Studiengangsleitung.
Ausländische Studienbewerberinnen und Studienbewerber, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, müssen die für ihren Studiengang ausreichenden Deutschkenntnisse nachweisen. Für den Master of Arts Musik unterrichten ist die Niveaustufe C1 gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen zu belegen. Die Sprachkompetenz der Bewerber wird im Rahmen der Eignungsprüfung festgestellt.
Weitere Informationen sind in der Eignungsprüfungsordnung sowie in der Immatrikulationsordnung der Hochschule für Musik und Theater Rostock nachzulesen.
Studienbewerberinnen und -bewerber absolvieren ein Eignungsgespräch auf der Grundlage zuvor einzureichender Unterlagen (Upload über das Bewerbungsportal):
Folgende Unterlagen sind einzureichen:
1. ein tabellarischer Lebenslauf, dem die vorausgegangenen Studienzeiten, Studienorte und Studienabschlüsse zu entnehmen sind und der eine mindestens einjährige berufspraktische Erfahrung im künstlerisch-pädagogischen oder wissenschaftlichen Bereich dokumentiert
2. Studienabschlusszeugnisse und Nachweise über einen Studienumfang von mindestens 240 LP (ECTS),
3. ein Motivationsschreiben, mit dem die Bewerberinnen und Bewerber ihren bisherigen Bildungsweg in künstlerisch-pädagogischen Hinsicht, ihr Interesse für den Studiengang sowie ihre Motivation für die Arbeit als Lehrkraft formulieren (max. 7.500 Zeichen).
Der Termin für das Eignungsgespräch wird rechtzeitig bekannt gegeben.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbungen!
FAQs
Wie ist das Studium aufgebaut?
Das Studium gliedert sich in zwei Semester und schließt mit einem Master of Arts ab.
Sie wollen im Anschluss als Lehrer*in arbeiten?
Sie studieren alle Pflichtmodule, 4 Wahlpflichtmodule des Wahlpflichtbereichs 1 und den Wahlpflichtbereich 2 (zweites Unterrichtsfach).
Sie haben bereits das 1. Staatsexamen und wollen die Qualifikation für Musik als 3. Unterrichtsfach erwerben?
Sie studieren die Pflichtmodule sowie 7 Module aus dem Wahlpflichtbereich 1.
Sie wollen nach dem Master nicht in den Schuldienst?
Sie studieren die Pflichtmodule sowie 7 Module aus dem Wahlpflichtbereich 1.
Welche Gebühren werden erhoben?
Da es sich um einen Weiterbildungsmaster handelt, ist das Studium kostenpflichtig. Die Gebühren belaufen sich derzeit auf 650 Euro pro Semester, wenn Sie in Vollzeit studieren und 325 Euro pro Semester, wenn Sie berufsbegleitend in Teilzeit studieren. In beiden Studienformen werden mindestens 1300 Euro fällig.
Kann ich den Master auch berufsbegleitend studieren?
Das Studium kann auch berufsbegleitend studiert werden. Bewerber*innen, die parallel zum Studium einer Beschäftigung von mehr als einer halben Stelle nachgehen, haben im Vorfeld der Bewerbung bzw. Aufnahme des Studiums das Beratungsangebot der Studiengangsleitung wahrzunehmen. Sie werden über die Teilzeitoption beraten. Der Wunsch nach Teilzeitstudium muss mit der Immatrikulation angezeigt werden.
Ist die Anrechnung von Berufspraxis möglich, wenn ich weniger als 240 LP in meinem bisherigen Studium erworben habe?
Die Anrechnung von Berufspraxis ist möglich, wenn diese den Inhalten des Studiums entspricht. Hierfür reichen die Bewerber*innen Dokumente ein, aus denen der genaue zeitliche Umfang sowie die Art der Tätigkeit hervorgeht (u. a. Arbeitsverträge). Es können nur Zeiten von Berufspraxis verrechnet werden, die über das Jahr hinausgehen, das Sie bereits für die Zulassung zum Master of Arts nachweisen müssen (siehe Welche Art von Berufserfahrung muss ich mitbringen und wie ist diese nachzuweisen?).
Mit welchem zeitlichen Umfang muss ich rechnen?
Pro Semester sind 22 Arbeitswochen einzuplanen. Das Studium umfasst einen Workload von ca. 20 Stunden pro Woche, hierzu gehören wöchentlicher Onlineunterricht und in der Regel einmal monatlich ein Präsenzwochenende von Freitag bis Sonntag in Rostock. Zusätzlich wird eine Vor- und Nachbereitung der Seminare ca. im Umfang der Seminarzeit erwartet (Selbststudium). In der vorlesungsfreien Zeit verschiebt sich der Workload hin zum Selbststudium (Anfertigung schriftlicher Modulabschlüsse wie Portfolio u. a. und der Masterarbeit).
Online-Unterricht findet montags zwischen 8 und 18 Uhr statt.
Kann ich im Anschluss direkt den Vorbereitungsdienst/Referendariat absolvieren?
Der Abschluss ist ein Master of Arts, der nicht unmittelbar für das Referendariat qualifiziert. Es ist nötig, im Anschluss an das Studium das Quer- bzw. Seiteneinsteigerprogramm des jeweiligen Bundeslands zu absolvieren. In Mecklenburg-Vorpommern ist dies der berufsbegleitende Vorbereitungsdienst.
In welchen Bundesländern wird der Abschluss anerkannt?
Eine verbindliche Auskunft können wir nur für Mecklenburg-Vorpommern geben. Hier können Sie nach dem Studium den berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst aufnehmen. In anderen Bundesländern müssen Sie im Anschluss ebenfalls ein Quer- oder Seiteneinsteigerprogramm absolvieren. Wir beraten Sie gerne unverbindlich. Einen Überblick über die Quereinsteigerprogramme der Bundesländer finden Sie hier:
Wie funktioniert das Studium des zweiten Unterrichtsfaches?
Wenn Sie im Wahlpflichtbereich 2 ein zweites Unterrichtsfach studieren möchten, müssen Sie sich als Gast- oder Nebenhörer:in an einer deutschen Hochschule einschreiben. Dort belegen Sie Lehrveranstaltungen in einem zweiten Unterrichtsfach nach Angebot der Hochschule. Die Nachweise können unbenotet sein, müssen aber eine Angabe über die erworbenen Leistungspunkte aufweisen. Auf dem Zeugnis der hmt wird das 2. Fach (Wahlbereich 2) im Umfang der Leistungspunkte (15 ECTS) ausgewiesen.
Welche Studiengänge werden als facheinschlägiges Erststudium anerkannt?
Für den M. A. Musik unterrichten erwarten wir den Studienabschluss eines künstlerischen oder instrumentalpädagogischen Hauptfachs (Bachelor of Music oder Diplom), der Musikwissenschaft (Bachelor of Arts oder Magister), der Kirchenmusik (Bachelor of Music oder Diplom) oder eines vergleichbaren Studiengangs.
Welche Art von Berufserfahrung muss ich mitbringen und wie ist diese nachzuweisen?
Sie müssen eine mindestens einjährige Berufserfahrung im künstlerischen oder pädagogischen Bereich nachweisen, z. B. am Theater, an Schulen, als freischaffende Künstler:in oder an anderen Bildungs- oder Kultureinrichtungen. Sie kann auch aus mehreren kurzfristigen Beschäftigungen bestehen. Einreichen können Sie Arbeits- oder Honorarverträge, Gehalts- oder Sozialversicherungsnachweise, Arbeitszeugnisse, Rezensionen oder ähnliches. Die Nachweise über die Berufserfahrung sind den Bewerbungsunterlagen beizufügen (siehe unter Anforderungen an die Eignungsprüfung)
Welche Sprachnachweise muss ich vorlegen?
Ausländische Studierende müssen mindestens einen Sprachnachweis Deutsch C1 vorlegen; empfohlen wird das Sprachniveau C2.
Wie erlange ich die Lehrbefähigung für das Fach Theater bzw. Musik, wenn ich bereits über ein 2. Staatsexamen verfüge?
Student*innen, die bereits das vollständige Lehramt für eine Schulart in M-V erworben haben, haben nach dem erfolgreichen Abschluss die Möglichkeit, eine Lehrbefähigung für ein weiteres Fach zu erhalten. Neben dem Abschluss wird eine dreijährige unterrichtspraktische Lehrtätigkeit im Umfang von mindestens sechs Lehrerwochenstunden im Fach Musik bzw. Theater in der angestrebten Schulart erwartet. Zu beachten ist, dass der Unterrichtseinsatz verteilt über die Jahrgangsstufen erfolgen soll. Für die Lehrbefähigung am Gymnasium ist zudem der Einsatz in der Sekundarstufe I und II erforderlich. Die Anerkennung erfolgt auf Antrag beim Institut für Qualitätsentwicklung M-V (Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung M-V).
Bewerbung
Hier geht's zur ONLINE-BEWERBUNG und zu den Terminen der EIGNUNGSPRÜFUNG.
Für die Bearbeitung des Antrags auf Zulassung wird eine Gebühr von 50,00 Euro erhoben, die mit Einreichung der Bewerbungsunterlagen an die hmt zu überweisen ist.
Wir beraten Sie gerne persönlich!
Hanka Paschedag
Studienbüro Musik
fon +49 381 5108 222
fax +49 381 5108 201
hanka.paschedaghmt-rostockde
Philipp Lang
Studiengangsleitung
fon +49 174 3129759
philipp.langhmt-rostockde
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